Unwetter sorgte für Turbulenzen (eine Begebenheit aus 2008)
Unser Kunde, Herr W., war mit seinem BMW 740iL, Baujahr 1996 zur falschen Zeit am falschen Ort. Und im Nachhinein stellte sich heraus – er hatte wohl auch noch die falsche Versicherung.
Was war geschehen? Am 30. Mai 2008 ging in Krefeld und Umgebung ein heftiges Unwetter mit Hagelschlagkörner bis Tennisballgröße nieder. So etwas hatte man dort bisher noch nie erlebt.
Das Fahrzeug des Herrn W. wurde in den horizontalen Flächen und Übergangsbereichen zu den vertikalen Karosserieteilen erheblich beschädigt. Und genau für so etwas hatte Herr W. seit vielen Jahren seine Vollkaskoversicherung bei der ADAC-Zürich Autoversicherung.
Insgesamt sollen etwa 85000 Fahrzeuge in der Region beschädigt worden sein. Die Versicherungswirtschaft richtete darauf hin in Krefeld, Magdeburger Straße, ein sogenanntes „Hagelschadenzentrum“ ein an dem sich diverse Versicherer mit technischer Ausstattung wie Computern, Datenverbindungen und etlichen Versicherungssachverständigen beteiligten. So auch die Versicherung unseres Kunden W., die ADAC-Zürich Autoversicherung.
Nachdem Herr W. den Schaden seiner Versicherung gemeldet hatte, wurde er am 11. Juni 2008 in das vorerwähnte Hagelschadenzentrum einbestellt. Ein freundlicher Sachverständiger von der ADAC-Zürich Autoversicherung begutachtete sein Fahrzeug und meinte da hätte er ja wohl noch einmal Glück gehabt. Der Wert des Wagens sei mit etwa 7.000,00 € anzusetzen, die Reparatur würde circa 5.500,00 € betragen. Das genaue Ergebnis ginge ihm noch zu, - er könne den Wagen zur Reparatur geben.
Herr W. ist ein vielbeschäftigter Mann der auch noch ein paar andere Autos besitzt. Er dachte erst einmal einige Wochen nicht mehr an den Vorgang. 10 Wochen später, etwa Mitte August 2008, erkundigte er sich dann doch bei seiner Versicherung wo denn nun die Unterlagen und die Reparaturübernahmeerklärung blieben, denn in Vorlage treten wollte er nicht.
Zu seinem Erstaunen teilte ihm die ADAC-Zürich Autoversicherung mit, der Vorgang sei verloren gegangen. Merkwürdig, - da wurde alles per Computer erfaßt und auch weitergeleitet, – wie kann da was verloren gehen? Kurzum, - die ADAC-Zürich Autoversicherung kündigte an nochmals eine Begutachtung durchführen zu müssen.
Am 4. September 2008 erschien dann ein Herr Schweer von der ADAC-Zürich Autoversicherung bei Herrn W. um das Fahrzeug nochmals zu besichtigen.
Am 11. September 2008 fiel Herr W. bei der Lektüre seiner Tagespost dann fast vom Stuhl. Er hatte soeben die Abrechnung der ADAC-Zürich Autoversicherung zu dem Schadenfall erhalten.
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Der ebenfalls hergereichte Kostenkalkulation war zu entnehmen, daß nun die Reparaturkosten 6.991, 27 € betragen sollten
Da hatten sich die Zahlenwerte auf wundersame Weise doch erheblich verändert obwohl der Schaden de facto immer noch derselbe war. Der ursprüngliche Fahrzeugwert war deutlich geschrumpft, die Reparaturkosten erheblich gestiegen und ein für die ADAC-Zürich Autoversicherung attraktives Restwertgebot beziffert worden.
Da sollte nun der gepflegte und immer bei BMW gewartete 740iL des Herrn W. plötzlich ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Und Herr W. als „altgedienter Geschäftsmann“ mit einer erhebliche Portion an Lebenserfahrung erkannte sehr rasch, daß ihn die ADAC-Zürich Autoversicherung hier mit 2.780,00 € abspeisen wollte.
Eine fachgerechte und ordentliche Reparatur des Wagens war für 2.780,00 € schlichtweg unmöglich.
Darauf hin entschloß sich Herr W. das so nicht hinzunehmen und nahm mit uns Kontakt auf was sich im Nachhinein wortwörtlich für ihn bezahlt machte
Eine kurze Überprüfung durch uns ergab grobe Fehler durch die ADAC-Zürich Autoversicherung zu Lasten des Versicherungsnehmers, Herrn W. Herr W. leitete darauf hin gegen die ADAC-Zürich Autoversicherung ein Verfahren gem. § 14 AKB ein, das in solchen Fällen zwingend vorgeschrieben ist
In diesem Verfahren übernahmen wir die Vertretung des Herrn W. mit folgendem Ausgang:
Kurz nach Eröffnung des Verfahrens und der konstituierenden Sitzung erklärte die ADAC-Zürich Autoversicherung gegenüber Herrn W. weitere 3.220,00 € zu zahlen und alle bisherigen Kosten in der Angelegenheit zu übernehmen, wenn Herr W. einem Abbruch des Verfahrens zustimmte. Herr W. stimmte zu.
Fazit:
Herr W. war hochzufrieden, die ADAC-Zürich Autoversicherung hat einen Kunden weniger und wir haben einen weiteren Erfolg für einen unserer Kunden erzielt.
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