Taxi-Spezial-Service
Taxen als öffentliche Beförderungsmittel unterliegen anderen Bedingungen als normale Kraftfahrzeuge und zwar sowohl in zulassungsrechtlicher, als auch in betriebsrechtlicher Hinsicht.
Natürlich erfordert dies auch beim Ausfall einer Taxe - beispielsweise durch Unfall - entsprechende Berücksichtigung bei der Ermittlung und Bezifferung des Schadens.
So hat der Sachverständige, bei der Erstellung eines Gutachtens zur Schadenhöhe, bei einer Taxe eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten.
Eine perfekte Schadenabwicklung für den geschädigten Taxiunternehmer ist aber nach hiesiger Erfahrung, nur in einer engen Zusammenarbeit des Sachverständigen, mit einem ebenfalls spezialisierten Rechtsanwalt erreichbar.
Eine Taxe ist schließlich nicht nur ein öffentliches Beförderungsmittel, sondern kann auch für mehrere Personen ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz, nebst allen Abgaben bis hin zur Berufsgenossenschaft, sein.
Weil wir für unsere Auftraggeber ein optimales Ergebnis in der Schadenregulierung anstreben, arbeiten wir daher ausschließlich mit einer ganz bestimmten, hier professionell aufgestellten Kanzlei zusammen.
Mehr finden Sie unter www.taxiunfall-berlin.de
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