Schlimm genug, - auch wenn es n u r das Auto war !
Wie hoch ist denn der Schaden nun ??
Was war mein Auto denn noch wert ??
Und wenn die Reparatur nun teurer wird ??
Aber das ist doch jetzt ein Unfallauto ....
Und wenn ich mal verkaufen will..??
Ist das vielleicht Totalschaden ??
Wenn ich den nun nicht mehr will und mir einen Neuen kaufe ??
Was mach ich dann mit diesem Schrott ??
Kann ich das ?? ...und was zahlt die Versicherung ?? usw..usw.
Dies alles und einiges mehr...
beinhaltet ein qualifiziertes Gutachten ! Und was nicht drinsteht kann Ihnen ausführlich beantwortet werden. Und mit weniger sollten Sie sich wirklich nicht zufrieden geben.
Was Sie auf jeden Fall beachten sollten!!
Vorsicht Falle !! Im Schadenfall versprechen Versicherungen gern viel was bei näherer Betrachtung sowieso Ihr gutes Recht ist!. Das heißt dann "Schadenmanagement" ! Da soll dann Ihr Fahrzeug (z.B. BMW 525) abgeholt und in einer "Vertrauenswerkstatt", - also einer Werkstatt die das Vertrauen der Versicherung besitzt, - und nicht etwa bei einem BMW-Markenfachbetrieb repariert werden. Das kann auch schon mal 80 Km weiter weg sein.
Dann verspricht man großzügig für diese Reparatur "Garantie" zu leisten. Ganz abgesehen davon, daß man als Laie die Qualität der Reparatur sowieso nicht beurteilen kann, wird hierdurch ggf. die Herstellergarantie gefährdet und bei geleasten Fahrzeugen verstößt dies meist auch gegen den Leasingvertrag. Das sagt aber keiner.
Da wird dann für den 5er BMW ein kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur angeboten. Läßt man sich darauf ein, darf man mal einen Kleinwagen testen. Und eine durch den Unfall eingetretene Wertminderung des Fahrzeugs wird, - natürlich von der Versicherung selbst, - dann ausgerechnet und festgestellt. Wobei wider besseres Wissen immer noch unterstellt wird, - daß bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind und/oder über 100 000 Km Laufleistung haben, - keine Wertminderung mehr anfällt.
Auch laut BGH, VI ZR 357/03, ist das völlig falsch. Und das die Höhe einer eventuell zugebilligten Wertminderung, - wenn sie denn nicht sowieso bestritten oder "vergessen" wurde, - äußerst mickrig ausfällt, versteht sich von selbst.
Das kann schon mal ein Viertel dessen sein was tatsächlich angemessen wäre. Und nicht zuletzt, - man verspricht Ihnen Ihren Wagen doch tatsächlich innen und außen gereinigt zurück zu geben !!
Na toll, - als wenn es nicht eine Selbstverständlichkeit wäre die bei den unfallbedingten Reparaturvorgängen anfallenden Verschmutzungen, - wie etwa Schleifstaub etc., - zu beseitigen. Kurzum - da bietet man Ihnen eine Reihe von "Vorteilen" an die sowieso Ihr gutes Recht sind und will Ihnen dann im Gegenzug Ihren Schadenersatzanspruch aus der Hand winden -- und warum ?? Weil es sich lohnt !!
Durchschnittlich fehlen Ihnen danach ca, 20% Ihres Schadenersatzanspruchs, so nachzulesen in Autohaus online, 9.6.2007.
Nehmen Sie ihre Rechte wahr !!
Lassen Sie sich nicht irgendwo hinschicken um einen Kostenvoranschlag einzuholen oder eine Begutachtung vornehmen zu lassen. Im Streitfall nutzt Ihnen das sowieso nichts. Ganz im Gegenteil !
Außerdem, - wer bezahlt Ihnen denn den ganzen Aufwand ? > Wir kommen zu Ihnen !! Bedenken Sie, - auch bei völlig klarer Schuldfrage kann man ganz trefflich die Schadenhöhe bestreiten! Gern werden hier ungerechtfertigte Abzüge vorgenommen. Davor bewahrt Sie nur ein qualifiziertes Gutachten eines unabhängigen und anerkannten Sachverständigen. Und hier empfehle ich natürlich
WEHPKE !
Lassen Sie Ihren Schaden keinesfalls von denen „managen“ die denselben zu begleichen haben! Dies wird nicht zu Ihrem Besten sein, - ... da bin ich mir sicher !!
Es geht um Ihren Schadenersatz und um Ihr Geld !!
Wenn Sie Ihren Schaden voll ersetzt haben wollen und nicht bereit sind sich mit weniger abspeisen zu lassen, dann bestehen Sie darauf Ihren Gutachter selbst auszuwählen der Ihr Vertrauen besitzt!
Achten Sie auf Unabhängigkeit! Organisationen wie TÜV und DEKRA erhalten große Teile Ihrer Schadenaufträge direkt von Versicherern und haben deren Interessen zu berücksichtigen. Insbesondere die SSH Vertragspartner, - angeblich unabhängige Sachverständigenbüros, sind in Wahrheit oft von den Versicherungsaufträgen durch die SSH abhängig und weisungsgebunden. - also Vorsicht!
Nicht von ungefähr sind Ihnen die Kosten für den Sachverständigen Ihres Vertrauens und auch für den Anwalt Ihrer Wahl vom eintrittspflichtigen Versicherer bei schuldlosem Unfall zu erstatten. Und -- tüchtige Verkehrsrechtsanwälte kennen wir auch.
Gehen Sie auf "Sicher".....wir helfen Ihnen wirklich weiter !!
Telefon 030 - 471 01 88
oder
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