Abzug “nfa”
Wörtlich Abzug neu für alt. Ein Begriff aus dem vertraglich geregelten Kaskobereich. Teil des Vertrages sind die jeweiligen AKB Ihres Versicherers. Dort finden Sie unter § 13 (5). " Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (alt für neu). Der Abzug beschränkt sich bei Krafträdern, Personenwagen sowie Omnibussen bis zum Schluß des vierten, bei allen übrigen Fahrzeugen bis zum Schluß des dritten auf die Erstzulassung des Fahrzeuges folgenden Kalenderjahres auf Bereifung, Batterie und Lackierung."
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