Ersatzteilaufschlag + UPE.

Sogenannte Vertragsbetriebe  (Verkauf + Service) der jeweiligen Fahrzeughersteller sind die durch den jeweiligen Hersteller autorisierten Händlerbetriebe für Fahrzeuge und Fahrzeugteile die nur vom jeweiligen Fahrzeughersteller produziert und über diese exklusiven Händler vertrieben werden. Es ist durchaus üblich, daß bei einer ganzen Reihe von Fabrikaten die jeweiligen Vertragshändler auf die Werks- oder Importpreise bei Ersatzteilen, = UPE ( unverbindliche Preisempfehlung),  einen prozentualen Aufschlag für Beschaffungs-, Lager- und Handlungskosten erheben. Dieser beträgt z. B. bei allen Opel-Vertragshändlern in der hiesigen Region + 20 % auf die UPE. 

Bei Abrechnung des Schadens auf Basis des Gutachtens werden hier häufig von den Versicherern Abzüge getätigt. Auch hier bewahrt Sie davor eigentlich nur ein versierter Verkehrsrechtsanwalt.
 

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Haftpflichtschaden

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