AKB
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung = AKB sind hierzulande der Kernbestandteil eines jeden Kfz-Versicherungsvertrages, - egal ob nur Haftpflicht oder auch Teil- und Vollkasko. Bis 1994 wurden die AKB durch die damalige Aufsichtsbehörde geprüft, genehmigt und für alle Versicherer als verbindlich erklärt. Mit der damaligen Deregulierung des Versicherungsmarktes wurde auch die Bindung der Versicherer an die Vorschriften der AKB aufgehoben. Dennoch, - altbewährtes gibt man so schnell nicht auf und so hat der Gesamtverband der Versicherer = GDV, von 1994 an immer wieder mal eine "Muster-AKB" für seine Mitglieder veröffentlicht, die mit zum Teil erheblichen Abwandlungen durch die einzelnen Versicherer, Verwendung finden.
Jeder Kfz-Versicherer verwendet heute seine "eigenen AKB" die auch noch ständiger Anpassung unterliegen. Lassen Sie sich diese vor Vertragsabschluß vorlegen und prüfen diese sehr sorgfältig. Dies erspart Ihnen im Schadenfall möglicherweise eine herbe Enttäuschung.
Die AKB gliedern sich im Wesentlichen wie folgt:
A) Allgemeine Bestimmungen § 1 bis § 9d
B) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung § 10 bis §11
C) Fahrzeugversicherung (Kasko) § 12 bis §15
D) Kraftfahrtunfall-Versicherung § 16 bis §23
Insbesondere die unter § 7 AKB zu findenden Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sollten dringend zur Kenntnis genommen werden, da diese sowohl im Haftpflichtbereich als auch im Kaskobereich von erheblicher Bedeutung sind.
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