Nutzungsausfall.
Wird kein Mietwagen in Anspruch genommen besteht ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die unfallbedingte Ausfallzeit oder die Dauer der Wiederbeschaffung (siehe auch Wiederbeschaffungszeit). Grundlage hierfür ist allgemein die Ausfallentschädigungstabelle gemäß Sanden-Danner-Küppersbusch. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Kombination. Z.B. 5 Tage Nutzungsausfall und 2 Tage Mietwagennutzung. Dies kann auch aus Gründen der Schadenminderung sinnvoll sein
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