Unser Service für Sie:
Im Haftpflichtschadenfall** hat der Verursacher, bzw. seine Versicherung für die Kosten einer neutralen und unabhängigen Schadenfeststellung aufzukommen. Alles was Sie von Ihrem Kontrahenten mindestens wissen sollten ist
sein Kennzeichen.
Die gegnerische Versicherung kann dann gemäß Ihrer Anweisung direkt an uns zahlen. Sie brauchen die Kosten nicht zu verauslagen und schonen so Ihren Geldbeutel. **)Gilt nicht bei Eigenverschulden oder Kasko.
Und scheuen Sie sich nicht auch bei so genannten Bagatellschäden den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen. Nicht selten stellen sich nämlich im Nachhinein Reparaturkosten mit 2 .000,00 € bis 3.000,00 € heraus !! Der BHG hat bereits in einem Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 91/04 klargestellt, dass bei Reparaturkosten in Höhe von 715 € jedenfalls nicht mehr von einem Bagatellschaden auszugehen sei.
Telefon 030 - 471 01 88
oder
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